{"id":1707,"date":"2024-09-16T13:50:38","date_gmt":"2024-09-16T11:50:38","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtgarten-verein.koeln\/?page_id=1707"},"modified":"2025-08-11T14:03:11","modified_gmt":"2025-08-11T12:03:11","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stadtgarten-verein.koeln\/index.php\/unsere-satzung\/","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>STADTGARTEN e. V.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz<br>Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n\n\n\n<p>Stadtgarten e. V.<\/p>\n\n\n\n<p>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz &#8222;e. V.&#8220; Der Sitz des Vereins ist K\u00f6ln. Adresse: Stadtgarten e. V., c\/o Iris Pinkepank,<br>Werderstr. 6, 50672 K\u00f6ln.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<br>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Zweck des Vereins<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Zwecke des Vereins sind:\u00a0<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die F\u00f6rderung der Ortsversch\u00f6nerung<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung des Natur-, Klima- und Umweltschutzes<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung des b\u00fcrgerschaftlichen Engagement<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dies betrifft den\u00a0Schutz und die Gestaltung des K\u00f6lner Stadtgartens und seiner Umgebung im Hinblick auf Zukunftsf\u00e4higkeit, wie z. B. Nachhaltigkeit, Biodiversit\u00e4t, Klimaanpassung und -schutz, Natur- und Umweltschutz, Wassermanagement.<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\"><\/ol>\n\n\n\n<p>2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n\n\n\n<p>a. Einflussnahme auf die laufende Pflege, Gestaltung und Bespielung vom Stadtgarten und seiner Schnittstelle zum Otto-Sander-Park, wie zu anderen angrenzenden \u00f6ffentlichen R\u00e4umen z. B. durch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Kontaktaufnahme und Kooperation mit den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern der Stadt K\u00f6ln unter anderem im Stadtgarten und in seiner Umgebung aktiven Akteur:innen wie Gewerbe, Gruppen, Vereinen, Initiativen etc.<\/li>\n\n\n\n<li>Finanzierung bzw. finanzielle Beteiligung an zus\u00e4tzlichen Investitionen zum Zweckedes Schutzes und der Gestaltung des Stadtgartens, soweit m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Informationen \u00fcber die B\u00e4ume und die Bepflanzung des Parks im Allgemein imSinne der Bildung f\u00fcr eine Nachhaltige Entwicklung niederschwellig zug\u00e4nglich machen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>b. Organisieren von B\u00fcrger:innen-Partizipation<\/p>\n\n\n\n<p>c. Aufbau eines Kommunikationsnetzwerks durch Ausbau einer Online-Plattform sowie die Einbindung von Social-Media-Strategien und den Aufbau einer aktiven Community z. B. durch: Zusammenarbeit und Vernetzung mit Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen etc., die \u00e4hnliche Ziele verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>d. Bildungs-, Informations- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit sowie die Herstellung und Verbreitung von Medien und Materialien aller Art zum selben Zweck.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:5px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Selbstlose T\u00e4tigkeit<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Mittelverwendung<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Verbot von Beg\u00fcnstigungen<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen, juristische Personen, Firmen und Vereine werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, steht dem\/der Bewerber\/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Mitgliedsbeitr\u00e4ge und andere Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet,<br>\uf0a7 \u00c4nderungen der postalischen Adresse und\/oder der E-Mail-Adresse dem Vorstand umgehend bekanntzugeben.<br>\uf0a7 den Vereinszweck zu f\u00f6rdern und den Vereinsfrieden nicht zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Solange f\u00e4llige Beitr\u00e4ge nicht bezahlt sind, ruht das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Organe des Vereins<br>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>Beirat<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\u00fcfern:innen, Festsetzung von Beitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit, Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am Anfang jeden Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glichst im ersten Quartal statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung erfolgt per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben, werden per Brief eingeladen. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftf\u00fchrer:in zu w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich oder f\u00fcr ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird zu Anpassungen des Satzungsentwurfs erm\u00e4chtigt, soweit diese nach Vorgaben des Registergerichts oder der Finanzverwaltung f\u00fcr die Eintragung in das Vereinsregister bzw. den Erhalt der Gemeinn\u00fctzigkeit notwendig sind oder es sich nur um redaktionelle \u00c4nderungen handelt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 Online-Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung kann nach der Entscheidung des Vorstands auch virtuell\/online durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr diese Form der Mitgliederversammlung gelten ebenfalls die Regelungen des \u00a7 9 dieser Satzung, sofern sich aus dem Folgenden nichts anderes ergibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidet sich der Vorstand f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Online- Mitgliederversammlung, ist dies in der Einladung gem. \u00a7 9 Ziffer 2. unter Angabe von Datum und Uhrzeit anzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Online-Mitgliederversammlung findet in einem Chatroom statt. Die Zugangsdaten zum Chatroom werden den Mitgliedern per E-Mail bis 1,5 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt. Ausreichend ist dabei die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekanntgegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die \u00fcber keine E-Mail-Adresse verf\u00fcgen, erhalten die Zugangsdaten per Post an die letzte dem Vorstand bekanntgegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung des Briefes 2 Tage vor der Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>S\u00e4mtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten keinem Dritten bekanntzugeben und unter strengem Verschluss zu halten. Auch an der Online- Mitgliederversammlung d\u00fcrfen nur Mitglieder teilnehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Chatroom haben s\u00e4mtliche Mitglieder Rederecht.<\/li>\n\n\n\n<li>Abstimmungen erfolgen \u00fcber Formulare in einem gesonderten Bereich des Chatrooms. Diese sollen so beschaffen sein, dass es technisch m\u00f6glich ist, durch Anklicken der gew\u00fcnschten Option (z. B. \u201eJa\/Nein\/Enthaltung\u201c oder durch Anklicken des gew\u00fcnschten Kandidatens bei Wahlen) die Stimmabgabe zu vollziehen. Dabei muss technisch die Anonymit\u00e4t des Mitglieds sichergestellt sein sowie der Ausschluss einer mehrfachen Stimmabgabe durch ein Mitglied.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Versammlungsleiter hat das Ergebnis der Abstimmung umgehend festzustellen und im Chatroom bekanntzugeben. Die abgegebenen Abstimmungsformulare sind bis zum Ende der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu speichern.<\/li>\n\n\n\n<li>Alternativ zur o.g. Stimmabgabe durch Formulare kann offen im Chatroom abgestimmt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann sich zur Durchf\u00fchrung einer Online-Mitgliederversammlung unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Unterst\u00fctzung eines externen Dienstleisters bedienen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem\/der Kassierer:in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder kann den Verein vollumf\u00e4nglich allein vertreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Es wird festgelegt, dass bis zu 6 Beisitzer:innen dem erweiterten Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Beisitzer:innen unterst\u00fctzen den Vorstand und tragen durch ihre T\u00e4tigkeit zu einer funktionierenden Vorstandsarbeit bei. Sie werden von der Mitgliederversammlung in den erweiterten Vorstand gew\u00e4hlt. Sie sind keine vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands. In Bezug auf eine m\u00f6gliche Stimmberechtigung gilt die Vereinssatzung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a714 Beirat<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand kann einen Beirat bestellen. Die Mitglieder des Beirats sollen aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft kommen, die ein besonderes Interesse am Stadtgarten bzw. am Mediapark sowie deren Umgebung im Sinne des Vereinszwecks haben. Ebenso k\u00f6nnen Mitglieder (vgl. \u00a7 3, Ziffer 1) in den Beirat berufen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat steht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung beratend zur Seite und soll sich im Einvernehmen mit dem Vorstand regelm\u00e4\u00dfig treffen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat wird aus Mitgliedern (vgl. \u00a7 3, Ziffer 1) gebildet. Ebenso k\u00f6nnen Vertreter und Sachbearbeiter der \u00f6ffentlichen Verwaltung, \u00f6ffentliche Amtstr\u00e4ger sowie Parteienvertreter in den Beirat berufen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a715 Obleute<br>Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder mit der Durchf\u00fchrung von bestimmten Aufgaben zu beauftragen. Hierzu muss die schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des Beauftragten vorliegen. Sie ist j\u00e4hrlich zu wiederholen. Die Beauftragung gilt bis auf Widerruf.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 16 Kassenpr\u00fcfung<br>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von einem Jahr eine\/n Kassenpr\u00fcfer:in. Diese\/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<br>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter<br>Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den K\u00f6lner Fl\u00fcchtlingsrat e. V., Herwarthstr. 7, 50672 K\u00f6ln, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6ln, den 28.02.2024<\/p>\n\n\n\n<p>Iris Pinkepank, 1. Vorsitzende<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STADTGARTEN e. V. \u00a7 1 Name und SitzDer Verein f\u00fchrt den Namen Stadtgarten e. V. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz &#8222;e. V.&#8220; Der Sitz des Vereins ist K\u00f6ln. Adresse: Stadtgarten e. 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